Sie können helfen
mit Initiativen oder GeldspendenDie Stiftung „Cristo en el Tabernáculo“ finanziert seine Aufgaben, Mitarbeiter und Projekte durch Spenden. Es besteht auch die Möglichkeit, Mitglied der Stiftung zu werden oder die schon bestehende Arbeit regelmässig zu unterstützen.
Sie können uns auch durch ehrenamtliche Mitarbeit selbst unterstützen.
Wir sind berechtigt, für die uns zugewendeten Spenden Zuwendungsbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen. Im Januar des Folgejahres wird Ihnen die Jahresspendenbescheinigung zugestellt.
Spende mit Spendenbescheinigung
Bitte Beachten Sie die geänderten Kontodaten ab dem 01.01.2015!!
Sparkasse Rhein-Haardt
Empfänger: Chile-Mission Treffpunkt Leben Carlsberg e.V.
IBAN: DE15 5465 1240 0005 4062 44
BIC: MALADE51DKH
Verwendungszweck: Chile Mission
Spendenkonten in Chile
Banco de Chile: 00-240-12468-05 (Lydia Tewes-Projekte)
Banco Estado: 63160182174 Fundación Cristo en el Tabernáculo-Projekte
Gerne möchten wir uns für Ihre Spende bedanken und Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden. Bitte schreiben Sie dafür auf die (Erst-) Überweisung neben den Verwendungszweck auch Ihren Namen und ihre aktuelle Adresse.
Bitte geben Sie immer auch den Projektnamen an, falls Sie für ein spezielles Projekt spenden wollen.
Sie können auch per Einzugsermächtigung spenden. Dieser Auftrag kann jederzeit schriftlich, telefonisch oder per E-mail widerrufen werden.
- Seit 01.01.2007 können statt bisher 5% nun Spenden bis zur Höhe von insgesamt 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden. Sollten Ihre Spenden 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte diesen Jahres überschreiten, ist nun ein zeitlich unbegrenzter Vortrag in zukünftige Jahre möglich.
- Darüber hinaus können auf Antrag Spenden in das Vermögen von Stiftungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro innerhalb von zehn Jahren als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
- Unternehmen können bis zur Höhe von 4%º (statt bisher 2%º ) der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich geltend machen.
- Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.